ES IST NOCH NICHT VORBEI

Neue CASTOR-Transporte ab 2020 geplant!

CASTOR-Alarm 2020? Hat sich da nicht jemand im Jahrzehnt vergriffen? Leider nicht. Für die Jahre 2020 bis 2024 sind vier Castor-Transporte geplant, bei denen hochradioaktiver Atommüll von Frankreich und Großbritannien nach Deutschland verschoben werden soll, ohne dass es ein Konzept für eine langfristige Lagerung gibt und geben kann. Jeder einzelne Transport stellt ein zusätzliches Risiko durch radioaktive Verstrahlung dar.

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Spezialkräfte im Einsatz? Ein sehr merkwürdiges Boot

Als in der Nacht von Sonntag auf Montag der Konvoi mit der Pacifc Grebe in den Hafen von Nordenham einlief, fiel ein merkwürdiges Boot auf. Name „ZD 12.8“, MMSI 250003852. Es kreuzte in der Wesermündung und vor Bremerhaven in dem Zeitraum der Ankunft des Atommüllschiffs mit über 80 km/h (45 Knoten). Laut eines Fachmanns ist das dort gar nicht erlaubt und würde Bussgeld nach sich ziehen.

Wichtiger ist allerdings, dass dieses Boot am 1.11. (also gestern) um 13.19 Uhr und gegen 23.00 Uhr am Anleger der Marineoperationsschule in Bremerhaven gewesen ist. Genau dort lagen gestern über den Tag mehr als 10 Boote der Polizei, die erst auf dem Tonnenhof von Trailern abgeladen wurden, dann zur marineschule fuhren. Und schließlich, als die GREBE sich der dutschen Küste näherte, zur Eskorte auf der Weser unterwegs waren. Seit 10 Stunden (also nach Ankunft der GREBE in Nordenham) ist das Rennboot ZD 12.8 wieder vom AIS verschwunden.

Was war das für ein merkwürdiges Rennboot? Schwer bewaffnete GSG9 Einheit? Militär?
Die Polizei wird wohl kaum irgendwen Privates mit 80km/h nahe eines geheimen Atommüllschiff fahren lassen!

Es handelt sich offenkundig NICHT um ein offizielles Boot der Polizei oder Marine, das Boot fährt unter der Flagge Irlands. Waren es ausländische Spezialkräfte an Bord?

Es werden Erinnerungen wach: Im Zusammenhang mit dem Castortransport im November 2010 sorgte ein Beamter der französischen Bundespolizei CRS für Schlagzeilen, als er gegen einen Demonstranten eingeschritt. Das Bundespolizeigesetz behandelt ausländische Beamt*innen wie Hilfspolizist*innen und verbietet ihnen daher die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Es ist gesetzlich also nicht zulässig, dass Beamt*innen aus dem Ausland in Deutschland die Aufgaben der Polizei übernehmen. Nur „Nothilfe“ ist erlaubt, darüber gibt es einen europäischen Vertrag.

 

Screenshot: vesselfinder.com

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Stichwort: "CastorStoppen"

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