Im April hätte ein Transport "nach der Einschätzung der zuständigen Stellen eine zu hohe Gefahr mit sich getragen, dass sich die an dem Transport beteiligten Personen mit Covid-19 infizieren", schreibt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Zwischenzeitlich hätte es "weitere Gespräche zwischen den mit der Durchführung des Transportes befassten Stellen der durchführenden Unternehmen und mit Vertretern der britischen Regierung" gegeben, die zu einer anderen Einschätzung kommen: Der Castor könne rollen. Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ als Antragsteller spricht von einem "neuen Rahmen für den Transport", auf dessen Grundlage die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung beantragt wurde.
Wegen zahlreicher Sicherheitsmängel hatte der BUND Hessen Klage gegen die Einlagerung der Atomabfälle eingereicht. In einem Schreiben an die BGZ schreibt die BASE, dass diese Kritik – und damit eine aufschiebende Wirkung - „nicht mehr vorliegt“, weil „öffentliches und privates Interesse“ überwiegen.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat das BASE so am 15. September 2020 die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung aufgehoben. Die Genehmigung für den Transport endet am 31.12.2020. Laut BASE und BGZ ist der neue Beförderungstermin „inzwischen verbindlich für Herbst 2020 festgelegt“ worden. Es kann also sein, dass der Transport in wenigen Wochen durchgeführt werden soll! |