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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am heutigen Freitag den Antrag des Landesverbands NRW der Umweltorganisation BUND abgelehnt, die Castortransporte aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus zu stoppen. Laut des Gerichts sei der Antrag „bereits aus formellen Gründen unzulässig“ gewesen. Der Antragsteller als Verband sei „nicht antragsbefugt“ und könne damit „die Genehmigung gerichtlich nicht angreifen“.
Aber auch inhaltlich hatte der BUND keinen Erfolg: Die kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, heißt es vom Gericht.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Transporte seien somit gegeben, schreibt das BASE. Das „öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand“ würden „den sofortigen Vollzug der Transporte rechtfertigen“.
- Wann der erste Transport startet, ist aktuell nicht bekannt.
- Der logistische Aufwand für die geplanten 152 CASTOR-Transporte ist enorm: es stehen nur vier Transportfahrzeuge zur Verfügung, die je einen Behälter aufnehmen können. Realistisch ist, dass jeweils zwei oder drei Fahrzeuge beladen auf die Strecke gehen und ein viertes als Ersatz ohne Atommüll den Transport begleitet. Dies wiederum würde bedeuten, dass es sich um 50 bis 75 einzeln durchzuführende Transportaktionen handeln würde!
Der Gang vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als nächste Klageinstanz ist möglich – erneut eine aufschiebende Wirkung zu erzwingen, allerdings nicht mehr.
Anti-Atom-Initiativen reagieren mit Protest
Am Sonntag den 18. Januar findet ab 14.00 Uhr in Ahaus am Rathaus eine nächste Aktion statt. Am 24. Januar ist eine Demo auf dem Autobahn-Rasthof Bottrop – eine der möglichen Transportrouten führt dort entlang – geplant.
aktuelle Infos: https://castor-stoppen.de/ticker/ |