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Pressemitteilung

BUND Hessen klagt gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis

02. Oktober 2020 | Atomkraft

Grafik Castor-Zwischenlager Der BUND Hessen hat erhebliche Bedenken an der Sicherheit des Castoren-Zwischenlagers im AKW Biblis. (Grafik: Niko Martin)

In den nächsten Wochen ist der Transport von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der „BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung“ in Biblis geplant. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte den Sofortvollzug für die Transportpläne zunächst aufgrund der Corona-Pandemie im März gestoppt, diesen aber nun wieder freigegeben, obwohl die Coronazahlen nicht viel niedriger sind als damals. Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen den Sofortvollzug erhoben. Seit Februar 2020 hatte der BUND in drei Widerspruchsschreiben erhebliche Sicherheitsmängel der Behälter gerügt, über die noch gar nicht entschieden wurde. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Obwohl die Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung gesetzlichen Vorrang hat, wollen BGZ und BASE vollendete Tatsachen schaffen.“ 

Kern der BUND-Kritik ist, dass es keine Möglichkeit gibt, im Zwischenlager Behälter zu reparieren, wenn der Primärdeckel defekt ist. Für den Fall des Abtransportes der Behälter muss dieser aber dicht sein. Obwohl Vorgaben der Entsorgungskommission die Vorlage einer genauen Planung zum Bau einer sog. „Heißen Zelle“ fordern, ist der staatliche Betreiber BGZ darüber hinweggegangen. Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind. Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Das ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können, indem beispielsweise vor der Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“

Ebenso fraglich ist das vorgelegte Reparaturkonzept, wenn während der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht wird. Es soll ein „Fügedeckel“ aufgeschweißt und mit großen Ringen fixiert werden. Der Vorschlag der Bundesanstalt für Materialforschung, dass vor der Einlagerung in Biblis mindestens ein Fügedeckel mit allen Materialien vor Ort verfügbar sein muss, wurde vom BASE nicht übernommen. Für den BUND ein klares Manko an Sicherheit. 

Der BUND kritisiert weiterhin, dass bei der Genehmigung keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, obwohl die bisherige Genehmigung für diese Behälter gar nicht gültig war. Daher ist eine grundlegend neue Bewertung des Störfallrisikos, insbesondere bei Flugzeugabstürzen erforderlich. Dies gilt umso mehr, weil die Behälter wohl viele Jahrzehnte länger in Biblis lagern werden als das Standort-Zwischenlager genehmigt ist, also weit über 2046 hinaus. Für derart lange Lagerzeiträume sind die Castor-Behälter ursprünglich gar nicht vorgesehen.

Der BUND hatte vom Bundesamt BASE zahlreiche Unterlagen angefordert. Trotz umfangreicher Schwärzungen fand der Umweltverband in den Unterlagen mehrere ernsthafte Fehler beim Befüllen der Behälter dokumentiert. So konnten bei der Beladung von CASTOR®28 M-Behältern die Glaskokillen mit dem radioaktiven Material nicht eingeführt werden, da der Behälterkorb verdreht und verzogen war. Dies führte dazu, dass auch der Deckel nicht richtig aufgesetzt werden konnte. Bei einem Behälter war ein Gewinde verzogen, Schrauben des Deckels waren zu kurz. Ein Primärdeckel wurde schief aufgesetzt, worauf ein 24 mm Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Der BUND befürchtet, dass sich hier ein neuer Atommüll-Skandal anbahnt, der die Sicherheit dieser Castor-Behälter in Frage stellt.

Das Bundesamt BASE hat nach eigenen Angaben den Sofortvollzug der Einlagerung auch deswegen genehmigt, weil das Ansehen Deutschlands bei einer Nichteinhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei. Dr. Werner Neumann stellt hingegen fest: „Das Einlagern der Castor-Behälter ohne Rücksicht auf diese gravierenden Sicherheitsmängel schadet dem Ansehen des Bundesumweltministeriums erst recht.“ Nicht zuletzt ist der Verzicht des Staates auf möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen bei der CASTOR-Lagerung das falsche Signal zu einer Zeit, in der die Suche nach einem Endlager neu beginnen soll.

 

Weitere Informationen

 

Der BUND Hessen ruft auf, seine rechtlichen Schritte gegen die unsichere Einlagerung der CASTOR®28 M-Behälter in Biblis mit Spenden zu unterstützen.

  • Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
    Frankfurter Sparkasse
    IBAN: DE46 5005 0201 0000 3698 53
    BIC: HELADEF1822
    Stichwort: CASTOR BIBLIS

 

Pressestelle BUND Hessen

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